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Börsengesetz (BörsG)
Bundesrecht
Titel: Börsengesetz (BörsG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BörsG
Gliederungs-Nr.: 4110-8
Normtyp: Gesetz

Börsengesetz (BörsG)

Vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) (1)

Außer Kraft am 1. November 2007 durch Artikel 14 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) (2)

Inhaltsübersicht(3)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe 
  
Genehmigung und Aufsicht1
Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde2
Inhaber bedeutender Beteiligungen3
Handelsüberwachungsstelle4
Durchführung der Aufgaben der Börsenaufsichtsbehörde5
Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen6
Verschwiegenheitspflicht7
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen8
Börsenrat9
Wahl des Börsenrates10
Börsenrat an Warenbörsen11
Leitung der Börse12
Börsenordnung13
Gebührenordnung14
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen15
Zulassung zur Börse16
Zugang zu einem elektronischen Handelssystem17
Börsenaufsicht18
Sicherheitsleistungen19
Sanktionsausschuss20
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten21
Ausführung von Aufträgen22
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften23
  
Abschnitt 2 
Ermittlung des Börsenpreises 
  
Börsenpreis24
Preisermittlung an Wertpapierbörsen25
Zulassung zum Skontroführer26
Pflichten des Skontroführers27
Rechtsverordnungsermächtigung28
Verteilung der Skontren29
  
Abschnitt 3 
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im amtlichen Markt 
  
Zulassungspflicht30
Zulassungsstelle31
Ermächtigungen32
Verweigerung der Zulassung33
Zusammenarbeit in der Europäischen Union34
(weggefallen)35
Staatliche Schuldverschreibungen36
Einführung37
Aussetzung, Einstellung, Widerruf38
Pflichten des Emittenten39
(weggefallen)40
Auskunftserteilung41
Weitere Zulassungsfolgepflichten42
Verpflichtung des Insolvenzverwalters42a
Nichterfüllung der Emittentenpflichten43
Unrichtiger Börsenprospekt44
Haftungsausschluss45
Verjährung46
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche47
(weggefallen)48
  
Abschnitt 4 
Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren zum Börsenhandel im geregelten Markt; Freiverkehr 
  
Zulassung; Einbeziehung49
Börsenordnung50
Zulassungsvoraussetzungen51
Staatliche Schuldverschreibungen52
Verbot der Preisfeststellung vor beendeter Zuteilung53
Verpflichtungen des Emittenten54
Haftung für den Prospekt55
Einbeziehungsvoraussetzungen56
Freiverkehr57
  
Abschnitt 5 
Bestimmungen über elektronische Handelssysteme und börsenähnliche Einrichtungen 
  
Anzeigepflicht für das Betreiben eines elektronischen Handelssystems58
Börsenähnliche Einrichtung59
Aufsicht; Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde60
  
Abschnitt 6 
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften 
  
Strafvorschriften61
Bußgeldvorschriften62
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel63
Übergangsregelungen64
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010).
(2) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. § 52 Abs. 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351)
(3) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.