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Bezirksverwaltungsgesetz
Landesrecht Berlin
Titel: Bezirksverwaltungsgesetz
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: BezVerwG,BE
Gliederungs-Nr.: 2020-1
Normtyp: Gesetz

Bezirksverwaltungsgesetz

In der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
1. Abschnitt 
Grundlagen der Bezirksverwaltung 
  
Bezirkseinteilung1
Allgemeine Rechtsstellung und Organe der Bezirke2
Bezirksaufgaben3
Haushaltsführung des Bezirks4
Verarbeitung personenbezogener Daten4a
  
2. Abschnitt 
Die Bezirksverordnetenversammlung 
  
Mitgliederzahl, Wahl und Auflösung der Bezirksverordnetenversammlung5
Fraktionen5a
Einberufung der Bezirksverordnetenversammlung6
Bezirksverordnetenvorsteherin oder Bezirksverordnetenvorsteher; Vorstand der Bezirksverordnetenversammlung7
Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher7a
Geschäftsführung der Bezirksverordnetenversammlung8
Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen8a
Ältestenrat und Ausschüsse9
Verbot der Entlassung10
Rechte und Pflichten der Bezirksverordneten11
Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung12
Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung13
Teilnahme des Bezirksamts14
Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung15
Wahlen und Abberufungen durch die Bezirksverordnetenversammlung16
Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung17
Beanstandung von Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung18
  
3. Abschnitt 
Die Bürgerdeputierten 
  
(aufgehoben)19
Bürgerdeputierte20
Wahl der Bürgerdeputierten21
Voraussetzungen für Bürgerdeputierte22
Entschädigung der Bürgerdeputierten23
Vorzeitige Beendigung des Amts als Bürgerdeputierte oder Bürgerdeputierter24
Verfahren bei der Feststellung der vorzeitigen Beendigung und beim Verzicht25
Ausschuss für Partizipation und Integration32
Jugendhilfeausschuss33
  
4. Abschnitt 
Das Bezirksamt 
  
Zusammensetzung des Bezirksamts34
Wahl und Abberufung der Bezirksamtsmitglieder35
Aufgaben des Bezirksamts36
Organisation; Geschäftsverteilung des Bezirksamts37
Geschäftsverteilung und Aufgaben der Mitglieder des Bezirksamts38
Aufgaben der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters39
  
5. Abschnitt 
Wahrnehmung und Kontrolle einzelner Aufgaben durch einen oder mehrere Bezirke 
  
Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksämter39a
  
6. Abschnitt 
Mitwirkung der Einwohnerschaft 
  
Mitwirkung der Einwohnerschaft40
Unterrichtung der Einwohnerschaft41
Einwohnerversammlung42
Einwohnerfragestunde43
Einwohnerantrag44
  
7. Abschnitt 
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 
  
Bürgerbegehren45
Absatz 2 gilt entsprechend.13
Bürgerentscheid46
Ergebnis des Bürgerentscheids47
Mitteilung von Einzelspenden und Eigenmitteln47a
Spendenverbot47b
  
8. Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Ausnahme für Diplomjuristinnen und Diplomjuristen48
Inkrafttreten; Aufhebung des Deputationsgesetzes49
  
Anlage 
  
zu § 37 Absatz 1 Satz 1Anlage
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 10. November 2021 (GVBl. S. 1239)

Nach Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982) wird bekanntgemacht, dass dieses Gesetz vorbehaltlich seines Artikels 6 Absatz 2 am 4. November 2021 in Kraft getreten ist.