Rechtswörterbuch

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Beweislast im Strafprozess

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Im Strafprozess gilt der Untersuchungsgrundsatz, d.h. der Sachverhalt ist von Amts wegen zu ermitteln.

Grenzen ergeben sich aus den Beweiserhebungsverboten sowie den Beweisverwertungsverboten.

 Siehe auch 

Beweislast im Verwaltungsprozess

Staatsanwaltschaft

Untersuchungsgrundsatz

Laumen/Baumgärtel/Prütting: Handbuch der Beweislast: 9 Bände: Grundlagen, 2 x SchuldR AT, 3 x SchuldR BT; Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht; 3. Auflagen 2009/2010