Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr
Gesetzlich nicht geregelt.
Vom BGH entwickelte Beweishilfe.
Insbesondere bei Vorliegen eines der folgenden Sachverhalte kommt es nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu einer automatischen Beweislastumkehr, sondern es sind Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr anzuwenden:
Bei der Haftung für Produktfehler.
In den Fällen der Beweisvereitelung durch die andere Partei.
Beim Vorliegen eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers.
BGH 13.09.2011 - VI ZR 144/10 (Umkehr der Beweislast bei einem einfachen Befunderhebungsfehler)
Baumgärtel/Laumen/Prütting: Handbuch der Beweislast; 3. Auflage 2011
Laumen: Die "Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr" - Ein beweisrechtliches Phänomen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2002, 3739
Roggenwallner/Pröbstl: Vernehmungscoaching; 1. Auflage 2008
