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Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BevStatG
Gliederungs-Nr.: 29-39
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
(Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)

Vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 190)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Zweck der Erhebung1
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung2
Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen und Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften3
Wanderungsstatistik4
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und Bevölkerungsvorausberechnungen5
Übermittlung von Tabellen an oberste Bundes- und Landesbehörden5a
Übermittlung von Angaben an das Robert Koch-Institut; Fachspezifische Analysen und Mortalitätssurveillance; Veröffentlichungen5b
Übergangsvorschrift6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten7