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Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BetrAVG
Gliederungs-Nr.: 800-22-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759)

- teilweise redaktionelle Paragrafentitel -

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Arbeitsrechtliche Vorschriften 
  
  
Erster Abschnitt 
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung 
  
Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung1
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung1a
Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung1b
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft2
Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs2a
Abfindung3
Übertragung4
Auskunftspflichten4a
  
Zweiter Abschnitt 
Auszehrungsverbot 
  
Auszehrung und Anrechnung5
  
Dritter Abschnitt 
Altersgrenze 
  
Vorzeitige Altersleistung6
  
Vierter Abschnitt 
Insolvenzsicherung 
  
Umfang des Versicherungsschutzes7
Übertragung der Leistungspflicht8
Abfindung durch den Träger der Insolvenzsicherung8a
Mitteilungspflicht; Forderungs- und Vermögensübergang9
Beitragspflicht und Beitragsbemessung10
Säumniszuschläge; Zinsen; Verjährung10a
Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten11
Ordnungswidrigkeiten12
(weggefallen)13
Träger der Insolvenzsicherung14
Verschwiegenheitspflicht15
  
Fünfter Abschnitt 
Anpassung 
  
Anpassungsprüfungspflicht16
  
Sechster Abschnitt 
Geltungsbereich 
  
Persönlicher Geltungsbereich17
Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst18
Verjährung18a
  
Siebter Abschnitt 
Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag 
  
Unterabschnitt 1 
Tariföffnung; Optionssysteme 
  
Allgemeine Tariföffnungsklausel19
Tarifvertrag und Entgeltumwandlung; Optionssysteme20
  
Unterabschnitt 2 
Tarifvertrag und reine Beitragszusage 
  
Tarifvertragsparteien21
Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung22
Zusatzbeiträge des Arbeitgebers23
Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer24
Verordnungsermächtigung25
  
Zweiter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses26
Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a26a
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft27
Auszehrung und Anrechnung28
Vorzeitige Altersleistung29
Insolvenzsicherung30
(weggefallen)30a
Übertragung30b
Anpassungsprüfungspflicht30c
Übergangsregelung zu § 1830d
Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung30e
Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung30f
Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, Abfindung30g
Tariföffnungsklausel30h
Umstellung auf vollständige Kapitaldeckung für Anwartschaften aus früheren Insolvenzen30i
Übergangsregelung zu § 20 Absatz 230j
Anwendbarkeit auf Sicherungsfälle31
Inkrafttreten32