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Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Landesrecht Berlin
Titel: Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: BerlStrG
Gliederungs-Nr.: 2132-2
Normtyp: Gesetz

Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

Vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. November 2023 (GVBl. S. 350)

Inhaltsverzeichnis (1)§§
  
Abschnitt I 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
  
Abschnitt II 
Widmung, Einziehung und Benennung 
  
Widmung3
Einziehung, Teileinziehung4
Benennung5
Straßenverzeichnis6
  
Abschnitt III 
Straßenbaulast 
  
Straßenbaulast7
Straßenbaulast Dritter8
Gehwegüberfahrten9
  
Abschnitt IV 
Gemeingebrauch und Sondernutzung, Duldungspflichten der Eigentümer 
  
Eigentum und Gemeingebrauch10
Sondernutzung11
Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen 11a
Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung12
Zuständigkeitskonzentration13
Unerlaubte Benutzung einer Straße14
Unerlaubte Eingriffe15
Duldung von öffentlichen Zeichen und Einrichtungen sowie Bepflanzungen16
Umleitungen17
  
Abschnitt V 
Kreuzungen mit Gewässern 
  
Kreuzungen mit Gewässern18
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern19
  
Abschnitt VI 
Planung von Straßen 
  
Straßenkategorien20
Vorarbeiten21
Planfeststellung und Plangenehmigung22
Verfahren bei Planfeststellung und Plangenehmigung22a
Zuständigkeiten für Planfeststellung und Plangenehmigung22b
Veränderungssperre23
Vorzeitige Besitzeinweisung24
Enteignung25
  
Abschnitt VII 
Zuständigkeitsregelungen, Ermächtigungen, Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Zuständigkeiten und Straßenaufsicht, Zuständigkeit zum Erlass des Widerspruchsbescheids26
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften27
Verarbeitung personenbezogener Daten27a
  
Abschnitt VIII 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten28
Übergangsvorschriften29
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten30
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.