Beiträge
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Beiträge sind Geldleistungen, die aufgrund der Mitgliedschaft in einer Vereinigung (auch bei einer Zwangsmitgliedschaft, z.B. in der Industrie- und Handelskammer / Rechtsanwaltskammer) oder der Regelung in einer Norm (z.B. der Erschließungsbeitrag) erhoben werden.
Nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder, z.B. § 8 KAG,NW, können die Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge erheben.
Bennemann, Gerhard Die Kosten der Straßenentwässern und ihre Auswirkungen auf die Abwassergebühren und -beiträge; Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ 2011, 25
Haß: IHK-Beiträge der Selbstständigen vor und während des Insolvenzverfahrens; Zeitschrift für das Insolvenzbüro - InsbürO 2010, 139