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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgHG
Gliederungs-Nr.: 551-22
Normtyp: Gesetz

Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

Vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2020 (GVBl. I Nr. 26)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Geltungsbereich1
Hochschulen; Verordnungsermächtigung2
Aufgaben; Verordnungsermächtigung3
Freiheit von Lehre, Forschung und Studium in Wissenschaft und Kunst; wissenschaftliche Redlichkeit4
Rechtsstellung; Aufsicht5
Staatliche Finanzierung und Körperschaftsvermögen6
Gleichstellung von Frauen und Männern7
Theologische Ausbildung an staatlichen Hochschulen8
Maßnahmen zur Bewältigung einer Notlage; Verordnungsermächtigung8a
  
Abschnitt 2 
Hochschulzugang und Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Studierendenschaft 
  
Hochschulzugangsberechtigung; Verordnungsermächtigung9
Studienkolleg; Verordnungsermächtigung10
Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen; Verordnungsermächtigung11
Zentrale Vergabe von Studienplätzen; örtliche Zulassungsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung12
Zulassungshindernisse13
Immatrikulation und Exmatrikulation; Verordnungsermächtigung14
Ordnungsverstöße; Ordnungsverfahren15
Studierendenschaft16
  
Abschnitt 3 
Studium, Lehre, Prüfungen 
  
Ziel des Studiums; Studienreform17
Studiengänge18
Studienordnungen19
Studienberatung20
Prüfungen21
Prüfungsordnungen für Hochschulprüfungen; Verordnungsermächtigung22
Rahmenordnungen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung23
Einstufungsprüfung; Anerkennung von Leistungen24
Wissenschaftliche Weiterbildung25
Lehrangebot26
Qualitätssicherung; Evaluation der Lehre27
  
Abschnitt 4 
Hochschulgrade, Promotion und Habilitation 
  
Hochschulgrade28
Verleihung und Führung von Graden29
Ausländische Hochschulgrade30
Promotion31
Habilitation32
Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses; Verordnungsermächtigung33
Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen34
  
Abschnitt 5 
Forschung 
  
Aufgaben und Koordination der Forschung35
Forschung und Lehre mit Mitteln Dritter36
  
Abschnitt 6 
Personal der Hochschule 
  
Unterabschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Dienstrechtliche Zuordnung der Hochschulbediensteten; Verordnungsermächtigung37
Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungsermächtigung38
  
Unterabschnitt 2 
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschule 
  
Personalkategorien39
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern; Verordnungsermächtigung40
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren41
Dienstrechtliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer42
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren43
Dienstrechtliche Sonderregelungen44
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren45
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren46
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung in der Lehre oder Forschung47
Führung der Bezeichnung "Professorin" oder "Professor"48
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter49
Lehrverpflichtung; Verordnungsermächtigung50
Nebentätigkeit; Verordnungsermächtigung51
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren und Gastdozentinnen und Gastdozenten52
  
Unterabschnitt 3 
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal 
  
Personalkategorien53
Nebenberufliche Professorinnen und Professoren54
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und Ehrenprofessorinnen und Ehrenprofessoren55
Privatdozentinnen und Privatdozenten56
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren57
Lehrbeauftragte58
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte59
  
Abschnitt 7 
Mitgliedschaft und Mitwirkung 
  
Mitglieder und Angehörige60
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung61
Wahlen62
Öffentlichkeit63
  
Abschnitt 8 
Zentrale Hochschulorganisation 
  
Zentrale Hochschulorgane64
Präsidentin oder Präsident65
Hauptberufliche Vizepräsidentin oder hauptberuflicher Vizepräsident66
Kanzlerin oder Kanzler67
Zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte68
Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen69
Hochschulbibliothek70
  
Abschnitt 9 
Dezentrale Hochschulorganisation 
  
Organisatorische Grundeinheiten; Verordnungsermächtigung71
Organe des Fachbereichs72
Wahl und Aufgaben der Dekanin oder des Dekans73
  
Abschnitt 10 
Wissenschaftliche Einrichtungen 
  
Aufgaben; Einrichtung; Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen74
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten für mehrere Hochschulen75
Wissenschaftliche Einrichtungen an der Hochschule76
  
Abschnitt 11 
Landeshochschulrat 
  
Organisation und Aufgaben77
  
Abschnitt 12 
Studentenwerke 
  
Organisation; Rechtsstellung; Aufgaben; Verordnungsermächtigung78
Verwaltungsrat79
Geschäftsführung80
Finanzierung, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen81
Aufsicht82
  
Abschnitt 13 
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien 
  
Anerkennung83
Anerkennungsverfahren84
Folgen der Anerkennung85
Verlust der Anerkennung86
Staatliche Anerkennung als Hochschulklinik; Verordnungsermächtigung86a
Berufsakademien87
Abschlussbezeichnungen88
Verlust der staatlichen Anerkennung89
Ordnungswidrigkeiten90
  
Abschnitt 14 
Übergangsbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen zur Organisationsstruktur91
Überleitung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals92
Übergangsbestimmungen für bestimmte Dienstverhältnisse93
Übergangsbestimmung zu den Ordnungswidrigkeiten94
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg vom 28. April 2014 (GVBl. I Nr. 18)