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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgDSG
Gliederungs-Nr.: 23-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)

Vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 7) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Zweck1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmung3
Freigabeverfahren und Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten4
  
Abschnitt 2 
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten 
  
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten5
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken6
Erhebung personenbezogener Daten7
Übermittlung personenbezogener Daten8
Löschung personenbezogener Daten9
  
Abschnitt 3 
Rechte der betroffenen Person 
  
Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten10
Auskunftsrecht der betroffenen Person und Einsicht in Akten11
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person12
Widerspruchsrecht13
  
Abschnitt 4 
Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht 
  
Errichtung14
Ernennung und Amtszeit15
Amtsverhältnis16
Rechte und Pflichten17
Aufgaben und Befugnisse, Mitwirkungspflichten18
Kostenerhebung19
Gerichtlicher Rechtsschutz20
Durchführung der Kontrolle21
Mitteilungen an die Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde22
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht23
  
Abschnitt 5 
Besondere Verarbeitungssituationen 
  
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten24
  
Unterabschnitt 1 
Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 
  
Datenverarbeitung für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke25
Datenverarbeitung bei Beschäftigungsverhältnissen26
Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der parlamentarischen Kontrolle27
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume28
Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit29
  
Unterabschnitt 2 
Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 
  
Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen30
Begnadigungsverfahren31
  
Abschnitt 6 
Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten 
  
Ordnungswidrigkeiten32
Strafvorschrift33
Einschränkung eines Grundrechts34
Übergangsvorschrift35
(1) Amtl. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 7)