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Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayRDG
Gliederungs-Nr.: 215-5-1-I
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG)

215-5-1-I

Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429) (1)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Erster Teil 
Grundlagen 
  
Gegenstand und Zielsetzung1
Begriffsbestimmungen2
Geltungsbereich3
  
Zweiter Teil 
Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes 
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Aufgabenträger4
Aufgaben der Aufgabenträger5
Mitwirkungsrechte der Sozialversicherungsträger6
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes7
Grenzüberschreitender Rettungsdienst8
Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst9
Rettungsdienstausschuss10
  
Abschnitt 2 
Ärztliche Leiter Rettungsdienst 
  
Bestellung11
Aufgaben und Befugnisse12
  
Abschnitt 3 
Landrettung 
  
Beauftragung mit Notfallrettung und Krankentransport13
Notarztdienst14
Arztbegleiteter Patiententransport15
  
Abschnitt 4 
Luftrettung, Berg- und Höhlenrettung, Wasserrettung 
  
Luftrettung16
Berg- und Höhlenrettung17
Wasserrettung18
  
Abschnitt 5 
Großschadenslagen, Großveranstaltungen 
  
Sonderbedarf bei Großschadenslagen19
Großveranstaltungen20
  
Dritter Teil 
Genehmigung 
  
Abschnitt 1 
Genehmigungspflicht und -verfahren 
  
Genehmigungspflicht21
Gegenstand der Genehmigung22
Durchführung von Genehmigungsverfahren23
Voraussetzungen der Genehmigung24
Antragstellung25
Anhörungsverfahren26
Erteilung der Genehmigung, Nebenbestimmungen27
Genehmigungsurkunde28
Rücknahme und Widerruf der Genehmigung29
Sonderbestimmungen für die Luftrettung30
  
Abschnitt 2 
Änderung in der Unternehmensführung 
  
Änderung in der Unternehmensführung und Rechtsformänderung31
  
Vierter Teil 
Finanzierung des Rettungsdienstes 
  
Abschnitt 1 
Grundlagen 
  
Erhebung und Grundlage von Benutzungsentgelten32
  
Abschnitt 2 
Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes 
  
Staatliche Kostenerstattung33
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst33a
Benutzungsentgelte der Durchführenden für Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport und Krankentransport34
Benutzungsentgelte für die Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst35
Benutzungsentgelte für Berg- und Höhlenrettung, Wasserrettung36
  
Fünfter Teil 
Allgemeine Regelungen für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen 
  
Betriebspflicht und Einsatzbereitschaft37
Leistungspflicht38
Einsatzbereich39
Hygiene im Rettungsdienst und Transport von Patienten mit Infektionskrankheiten40
Anforderungen an Einsatzfahrzeuge41
Anwendung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr42
Besetzung, Personalqualifikation43
Fortbildung44
Qualitätsmanagement45
Dokumentation46
Datenschutz47
  
Sechster Teil 
Schiedstellen 
  
Schiedsstellen48
  
Siebter Teil 
Behördenzuständigkeiten und Aufsicht 
  
Rettungsdienstbehörden49
Aufsicht50
Prüfungsbefugnisse51
Anordnungen für den Einzelfall52
  
Achter Teil 
Notfallregister 
  
Notfallregister53
Organisation und Finanzierung54
Meldepflicht55
Auswertungsberechtigung56
Übermittlung des Notfalldatensatzes an das Notfallregister57
Besondere Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten58
Registerbeirat59
  
Neunter Teil 
Rechtsverordnungen, Ordnungswi 
  
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften60
Ordnungswidrigkeiten61
  
Zehnter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften62
Einschränkung von Grundrechten63
(1) Red. Anm.:

§ 1 des Gesetzes zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429)