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Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)
Normgeber: Bayern

Amtliche Abkürzung: BayLplG
Referenz: 230-1-W

Vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521)

Außer Kraft am 1. Juli 2012 durch Artikel 35 Absatz 1 Satz 2 des Gesetz vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254) (1)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

InhaltsübersichtArt.
  
1. Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Aufgabe und Instrumente der Landesplanung1
Grundsätze der Raumordnung2
Ziele der Raumordnung3
  
2. Abschnitt 
Organisation der Landesplanung 
  
Landesplanungsbehörden4
Regionale Planungsverbände5
Verbandssatzung6
Organe der Regionalen Planungsverbände7
Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände8
Kostenerstattung an die Regionalen Planungsverbände9
Landesplanungsbeirat10
  
3. Abschnitt 
Raumordnungspläne 
  
Grundlagen11
Umweltbericht12
Anhörungsverfahren13
Abwägung14
Bekanntgabe15
Inhalt des Landesentwicklungsprogramms16
Ausarbeitung und Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms17
Inhalt der Regionalpläne18
Ausarbeitung und Aufstellung der Regionalpläne19
Planerhaltung20
  
4. Abschnitt 
Sicherungsinstrumente der Landesplanung 
  
Gegenstand, Zweck und Erforderlichkeit von Raumordnungsverfahren21
Einleitung, Durchführung und Abschluss von Raumordnungsverfahren22
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren23
Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen24
Verwirklichung der Landesplanung25
  
5. Abschnitt 
Datengrundlagen und Überwachung 
  
Mitteilungs- und Auskunftspflicht26
Raumbeobachtung27
Unterrichtung des Landtags28
  
6. Abschnitt 
Sonstige Vorschriften 
  
Zielabweichungsverfahren29
Anpassungsgebot, Ersatzleistung an die Gemeinden30
Verfahren bei der Abstimmung von Raumordnungsplänen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes31
Verwaltungskosten32
  
7. Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Änderungen anderer Gesetze33
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelungen34