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Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayBGG
Gliederungs-Nr.: 805-9-A
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)

Vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419, BayRS 805-9-A) (1)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 388)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Aufgaben und Ziele1
Behinderung2
Frauen mit Behinderung3
Barrierefreiheit4
Benachteiligung5
Kommunikation von Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung6
Sicherung der Teilhabe7
Selbsthilfe-Organisationen8
  
Abschnitt 2 
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit 
  
Benachteiligungsverbot9
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr10
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen, Verordnungsermächtigung11
Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, Verordnungsermächtigung12
Verständlichkeit13
Barrierefreies Internet und Intranet, Verordnungsermächtigung14
Barrierefreie Medien15
  
Abschnitt 3 
Rechtsbehelfe 
  
Rechtsschutz durch Verbände16
Verbandsklagerecht17
  
Abschnitt 4 
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat 
  
Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung18
Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung19
Landesbehindertenrat, Verordnungsermächtigung20
(1) Red. Anm.:

§ 1 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419)