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Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayBG
Gliederungs-Nr.: 2030-1-1-F
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1998 (GVBl S. 702)

Außer Kraft am 1. April 2009 durch Artikel 147 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500)  (1)   (2)

Inhaltsübersicht(3)Art.
  
Abschnitt I 
Einleitende Vorschriften 
  
Geltungsbereich des Gesetzes1
Wesen des Beamtenverhältnisses2
Dienstherrnfähigkeit3
Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter4
  
Abschnitt II 
Beamtenverhältnis 
  
1. 
Allgemeines 
  
Sachliche Voraussetzungen für die Begründung des Beamtenverhältnisses, Funktionsvorbehalt5
Arten des Beamtenverhältnisses6
  
2. 
Ernennung 
  
Fälle der Ernennung7
Form der Ernennung8
Allgemeine persönliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis9
Altersgrenze für die Berufung10
Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit11
Auswahl der Bewerber, Leistungsprinzip12
Ernennungszuständigkeit13
Nichtigkeit von Ernennungen14
Rücknahme von Ernennungen15
Verbot der Fortführung von Dienstgeschäften16
Verfahren bei der Rücknahme von Ernennungen17
Rechtswirkungen von Verbot und Rücknahme18
  
3. 
Laufbahnen 
  
a) 
Allgemeines 
  
Laufbahnvorschriften, Zulassungs- und Ausbildungsordnungen19
Begriff und Einteilung der Laufbahnen, Zulassung zum Vorbereitungsdienst, Befähigung für entsprechende Laufbahnen20
Anstellung, Beförderung und Aufstieg21
  
b) 
Laufbahnbewerber 
  
Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren, Anstellungsprüfung22
Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union22a
Einfacher Dienst23
Mittlerer Dienst24
Gehobener Dienst25
Höherer Dienst26
Dienstanfänger27
Erforderliche Fachbildung, Anrechnung förderlicher Tätigkeiten28
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe29
Art und Dauer des Probedienstes30
  
c) 
Andere Bewerber 
  
Voraussetzungen für die Berücksichtigung31
Art und Dauer des Probedienstes für andere Bewerber32
  
d) 
Führungspositionen auf Zeit und auf Probe 
  
Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit32a
Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe32b
  
4. 
Abordnung und Versetzung 
  
Abordnung33
Versetzung34
Zuständigkeit für Abordnung und Versetzung35
  
5. 
Rechtsstellung der Beamten und Versorgungsempfänger bei Auflösung oder Umbildung von Behörden oder Körperschaften 
  
Auflösung oder Umbildung von Behörden36
Umbildung von Körperschaften37
  
6. 
Beendigung des Beamtenverhältnisses 
  
a) 
Allgemeines 
  
Beendigungsgründe38
  
b) 
Entlassung 
  
Entlassung kraft Gesetzes39
Entlassung durch Verwaltungsakt40
Entlassung auf eigenen Antrag41
Entlassung von Beamten auf Probe42
Entlassung von Beamten auf Widerruf43
Entlassungsverfügung44
Rechtsfolgen der Entlassung45
  
c) 
Verlust der Beamtenrechte 
  
Verlust der Beamtenrechte auf Grund gerichtlicher Verurteilung46
Rechtsfolgen47
Wiederaufnahmeverfahren48
Gnadenerweis49
  
d) 
Entfernung aus dem Dienst 
  
Verlust der Beamtenrechte durch Disziplinarurteil50
  
e) 
Eintritt in den Ruhestand 
  
aa) 
Einstweiliger Ruhestand 
  
Beginn des einstweiligen Ruhestands51
(aufgehoben)52
Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Beendigung des einstweiligen Ruhestands53
Übertritt in den dauernden Ruhestand54
  
bb) 
Ruhestand 
  
Eintritt in den Ruhestand, Wartezeit54a
Altersgrenze, Eintritt in den Ruhestand, Hinausschieben des Ruhestands55
Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand56
Begrenzte Dienstfähigkeit56a
Ruhestandsversetzung auf Antrag57
Zwangspensionierungsverfahren58
Erneute Berufung ins Beamtenverhältnis59
Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand60
Mitteilung aus Untersuchungsbefunden60a
  
cc) 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands61
  
Abschnitt III 
Rechtliche Stellung der Beamten 
  
1. 
Pflichten der Beamten 
  
a) 
Allgemeines 
  
Beamtenpflichten gegenüber Volk und Verfassung62
Politische Betätigung, Streikverbot63
Weitere Beamtenpflichten64
Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen65
  
b) 
Diensteid 
  
Eid und Gelöbnis66
  
c) 
Beschränkungen bei der Vornahme von Amtshandlungen 
  
Befreiung von Amtshandlungen67
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte68
  
d) 
Amtsverschwiegenheit 
  
Amtsverschwiegenheit, Aussageverbot69
Versagung der Aussagegenehmigung70
Pflicht zur Herausgabe amtlicher Unterlagen71
Auskünfte an die Presse72
  
e) 
Nebentätigkeit und Tätigkeit von Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen 
  
Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn, Genehmigungspflicht73
Genehmigungsfreie Nebentätigkeit74
Rückgriffshaftung des Dienstherrn75
Beendigung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst76
Ausführungsverordnung77
Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen78
  
f) 
Annahme von Belohnungen 
  
Annahmeverbot79
Verfall79a
  
g) 
Arbeitszeit 
  
Regelung der Arbeitszeit, Mehrarbeit80
Antragsteilzeit80a
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung80b
Arbeitsmarktpolitische Beurlaubung80c
Altersteilzeit80d
Zeitliche Höchstgrenzen, Zuständigkeit, Hinweispflicht80e
Fernbleiben vom Dienst81
  
h) 
Wohnung 
  
Residenzpflicht82
  
i) 
Dienstkleidung 
  
Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung83
  
2. 
Folgen der Nichterfüllung von Pflichten 
  
a) 
Verfolgung von Dienstvergehen 
  
Dienstvergehen84
  
b) 
Haftung 
  
Schadensersatzpflicht, Verjährung, gesetzlicher Forderungsübergang85
  
3. 
Rechte der Beamten 
  
a) 
Fürsorge und Schutz 
  
Fürsorgepflicht86
Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen86a
Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten  (2)86b
Gewährung der Rechtsstellung87
Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderte, Arbeitsschutz88
Jugendarbeitsschutz88a
Jubiläumszuwendung88b
  
b) 
Amtsbezeichnung 
  
Amtsbezeichnung89
  
c) 
Besoldung, Versorgungsbezüge und sonstige Leistungen 
  
Besoldung, Versorgung und sonstige Leistungen90
(weggefallen)91
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung92
(aufgehoben)93
Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen94
(weggefallen)95
Übergang von Ansprüchen96
Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter97
  
d) 
Reise- und Umzugskosten 
  
Reise- und Umzugskosten98
  
e) 
Urlaub, Wahl eines Beamten in eine kommunale Vertretung oder in eine gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes 
  
Recht auf Urlaub99
Rechtsfolgen der Wahl in das Parlament eines anderen Bundeslandes99a
  
f) 
Personalakten 
  
Erhebung personenbezogener Daten100
Begriff, Inhalt und Zweckbestimmung sowie Gliederung und Gestaltung von Personalakten100a
Beihilfeunterlagen100b
Anhörung100c
Einsichtnahme in Personalakten100d
Vorlage von Personalakten und Auskunft aus Personalakten100e
Entfernung von Unterlagen aus Personalakten100f
Aussonderung von Personalakten100g
Automatisierte Verarbeitung und Nutzung von Personalaktendaten100h
  
g) 
Vereinigungsfreiheit 
  
Vereinigungsfreiheit101
  
h) 
Dienstzeugnis 
  
Dienstzeugnis102
  
4. 
Beamtenvertretung 
  
Personalvertretung103
Beteiligung der Spitzenorganisationen104
  
Abschnitt IV 
Personalwesen 
  
1. 
Landespersonalausschuss 
  
Errichtung, Unabhängigkeit105
Zusammensetzung106
(weggefallen)107
Rechtsstellung der Mitglieder108
Aufgaben109
Geschäftsordnung110
Sitzungen, Beschlussfähigkeit111
Beweiserhebungsrecht, Amts- und Rechtshilfe112
Bekanntmachung und Bindungswirkung der Beschlüsse113
Geschäftsstelle114
  
2. 
Prüfungen 
  
Arten der Prüfungen, Prüfungsgrundsätze, Prüfungsordnungen, besonderes Auswahlverfahren115
Zulassung zu den Prüfungen116
Bekanntmachung von Prüfungen117
  
3. 
Dienstliche Beurteilung 
  
Dienstliche Beurteilung118
  
Abschnitt V 
Versorgung 
  
Zuständigkeiten im Vollzug des Beamtenversorgungsgesetzes119
Versorgungsausgleich zwischen mehreren Dienstherren120
  
Abschnitt VI 
Beschwerdeweg und Rechtsschutz 
  
Antrags- und Beschwerderecht121
Verwaltungsrechtsweg122
Vertretung des Dienstherrn123
Zustellung von Entscheidungen124
  
Abschnitt VII 
Besondere Beamtengruppen 
  
1. 
Beamte des Landtags 
  
Beamte des Landtags125
  
2. 
Beamte des Obersten Rechnungshofs 
  
Beamte des Obersten Rechnungshofs126
  
3. 
Hauptamtliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 
  
Hauptamtliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen127
  
4. 
Beamte auf Zeit 
  
Beamte auf Zeit128
  
5. 
Polizeivollzugsbeamte 
  
Begriff129
Status der Polizeivollzugsbeamten in Ausbildung130
Laufbahnvorschriften131
Gemeinschaftsunterkunft132
(weggefallen)133
Polizeidienstunfähigkeit134
Altersgrenze135
  
6. 
Beamte bei den Justizvollzugsanstalten 
  
Beamte bei den Justizvollzugsanstalten136
  
7. 
Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz 
  
Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz137
  
8. 
Feuerwehrbeamte 
  
Feuerwehrbeamte138
  
9. 
Notariatsbeamte 
  
Notariatsbeamte139
  
10. 
Ehrenbeamte 
  
Ehrenbeamte140
  
11. 
Besondere Vorschriften für die unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
  
Oberste Aufsichtsbehörde141
Bestimmung des Dienstvorgesetzten oder Vorgesetzten142
Zuständigkeiten bei nichtstaatlichen Dienstherren143
Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände144
  
Abschnitt VIII 
  
Übernahme von Kirchenbeamten in ein Beamtenverhältnis im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes144a
  
Abschnitt IX 
Ausbildungskostenerstattung; Fortbildungskostenerstattung 
  
Ausbildungskostenerstattung144b
Fortbildungskostenerstattung144c
  
Abschnitt X 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Nebentätigkeitsrechtliche Übergangsregelung145
Übergangsregelung zur Altersteilzeit146
Anwendung alten Rechts auf Versorgungsempfänger147
Übergangsregelung zum Antragsruhestand148
Übergangsregelung zu den Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit149
Verteilung der Versorgungslast nach bisherigem Recht150
Übergangsregelungen zum Beihilferecht151
Kommunale Wahlbeamte152
(weggefallen)153
(weggefallen)154
Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften155
(weggefallen)156
In-Kraft-Treten157
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. Artikel 141, 142, 143, 144, 145 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (GVBl S. 500)
(2) Red. Anm.:
Nach Artikel 86b Absatz 7 des Gesetzes tritt Artikel 86b mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
(2) Red. Anm.:
Nach Artikel 86b Absatz 7 des Gesetzes tritt Artikel 86b mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
(3) Red. Anm.:
Die Inhaltübersicht wurde redaktionell angepasst.