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Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BWahlGV
Gliederungs-Nr.: 111-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
(Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)

Vom 3. September 1975 (BGBl. I S. 2459) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 749)

Auf Grund des § 35 Abs. 3 und des § 52 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2325) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten 
  
Zulassungspflicht1
Erteilung der Bauartzulassung2
Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung3
Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten4
  
Zweiter Abschnitt 
Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten 
  
Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung5
Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden 6
Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher7
Ausstattung des Wahlvorstandes 8
Wahlzelle 9
Eröffnung der Wahlhandlung10
Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe11
Schluss der Wahlhandlung 12
Zählung der Wähler13
Zählung der Stimmen14
Wahlniederschrift 15
Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte 16
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis17
Übergangsbestimmung18
(weggefallen)19
Inkrafttreten20
  
Richtlinien für die Bauart von WahlgerätenAnlage 1
 Anlage 2
 Anlage 3
(1) Red. Anm.:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (BGBl. I S. 525):
"Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV) vom 3. September 1975 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2459) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20. April 1999 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 749) ist mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. [...]
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft."