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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 31.08.2011, Az.: BVerwG 10 PKH 15.11 (10 C 6.11)
Prozesskostenhilfebewilligung
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 31.08.2011
Referenz: JurionRS 2011, 23384
Aktenzeichen: BVerwG 10 PKH 15.11 (10 C 6.11)
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 31.08.2011 - BVerwG 10 PKH 15.11 (10 C 6.11)

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 31. August 2011
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Berlit,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Richter und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Fricke
beschlossen:

Tenor:

Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Herr ..., ... ... beigeordnet.

Der Kläger hat Monatsraten in Höhe von 175 EUR an die Landeskasse zu zahlen, beginnend ab 1. Oktober 2011 (§ 115 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 und 2 ZPO).

Prof. Dr. Berlit
Richter
Fricke

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