Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 29.10.2012, Az.: BVerwG 8 C 45.12
Festsetzungen des Streitwerts für das Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 29.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 26750
Aktenzeichen: BVerwG 8 C 45.12
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 29.10.2012 - BVerwG 8 C 45.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 29. Oktober 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser und Dr. Held-Daab
beschlossen:

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 20 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG).

Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert

Dr. Hauser

Dr. Held-Daab

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.