Beschl. v. 29.10.2012, Az.: BVerwG 8 C 45.12
BVerwG, 29.10.2012 - BVerwG 8 C 45.12
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 29. Oktober 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser und Dr. Held-Daab
beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 20 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG).
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert
Dr. Hauser
Dr. Held-Daab
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