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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 28.01.2013, Az.: BVerwG 7 A 32.12
Einstellung eines Verfahrens aufgrund der Rücknahme einer Klage
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10408
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 32.12
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 28.01.2013 - BVerwG 7 A 32.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 28. Januar 2013
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000 € festgesetzt.

Gründe

1

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 23. Januar 2013 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.

Guttenberger

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