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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.10.2014, Az.: BVerwG 1 B 1.14
Berichtigung eines Senatsbeschlusses gemäß § 118 Abs. 2 S. 1 VwGO
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.10.2014
Referenz: JurionRS 2014, 26509
Aktenzeichen: BVerwG 1 B 1.14
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

ZAR 2015, 3

BVerwG, 27.10.2014 - BVerwG 1 B 1.14

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Oktober 2014
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Berlit,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dörig und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Rudolph
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss des Senats vom 1. April 2014 wird in Randnummer 7 vorletzter Satz ("Dies ändert aber nichts daran ...") gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO dahin berichtigt, dass die Worte "Satz 3" ersetzt werden durch die Worte "Satz 1".

Prof. Dr. Berlit

Dr. Rudolph

Prof. Dr. Dörig

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