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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.07.2016, Az.: BVerwG 8 BN 2.14 (8 CN 1.16)
Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 22330
Aktenzeichen: BVerwG 8 BN 2.14 (8 CN 1.16)
ECLI: ECLI:DE:BVerwG:2016:270716B8BN2.14.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

OVG Rheinland-Pfalz - 20.05.2014 - AZ: 6 C 10122/14

nachgehend:

BVerwG - 17.05.2017 - AZ: BVerwG 8 CN 1.16

BVerwG, 27.07.2016 - BVerwG 8 BN 2.14 (8 CN 1.16)

In der Normenkontrollsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Juli 2016
durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Dr. Christ und die
Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Held-Daab und Hoock
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 20. Mai 2014 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird vorläufig auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.

2

Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes näher zu präzisieren.

3

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Dr. Christ

Dr. Held-Daab

Hoock

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