Beschl. v. 26.10.2012, Az.: BVerwG 8 C 44.12
Verfahrensgang:
vorgehend:
AZ: VGH 10 B 10.2595
BVerwG, 26.10.2012 - BVerwG 8 C 44.12
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. Oktober 2012
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth und
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser und Dr. Held-Daab
beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 20 000 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG).
Dr. Deiseroth
Dr. Hauser
Dr. Held-Daab
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.