Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 26.02.2013, Az.: BVerwG 3 B 11.13
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.02.2013
Referenz: JurionRS 2013, 33143
Aktenzeichen: BVerwG 3 B 11.13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Osnabrück - 30.06.2009 - AZ: 1 A 332/06

OVG Niedersachsen - 20.11.2012 - AZ: 10 LB 116/10

BVerwG, 26.02.2013 - BVerwG 3 B 11.13

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 26. Februar 2013
durch
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Buchheister, Dr. Wysk
und Rothfuß
beschlossen:

Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 84 000 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 mit Schriftsatz vom 19. Februar 2013 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.

Buchheister

Dr. Wysk

Rothfuß

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.