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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 25.09.2009, Az.: BVerwG 3 B 43.09
GG ; Revisionsverfahren ; Bekanntmachung ; Streitgegenstand ; Kontrollstelle
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.09.2009
Referenz: JurionRS 2009, 40174
Aktenzeichen: BVerwG 3 B 43.09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG München - 25.06.2008 - AZ: VG M 18 K 07.4763

VGH Bayern - 06.04.2009 - AZ: 19 B 09.90

nachgehend:

BVerwG - 26.08.2010 - AZ: BVerwG 3 C 35.09

BVerwG, 25.09.2009 - BVerwG 3 B 43.09

In der Verwaltungsstreitsache

...

hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

am 25. September 2009

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley

und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dette

und Prof. Dr. Dr.h.c. Rennert

beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 6. April 2009 wird aufgehoben.

  2.  

    Die Revision wird zugelassen.

  3.  

    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

  4.  

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 5 000 festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben zu klären, inwieweit bei Beleihungen auf der Grundlage von § 2 Abs. 3 des Öko-Landbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2005 (BGBl I S. 2431) ein Abweichen von den Haftungsregeln des Art. 34 GG möglich war. Die Frage stellt sich unverändert im Rahmen der Beleihung von privaten Kontrollstellen auf der Grundlage des ab dem 1. Januar 2009 geltenden Öko-Landbaugesetzes vom 7. Dezember 2008 (BGBl I S. 2358).

Streitwertbeschluss:

2

Die Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Kley

Dr. Dette

Prof. Dr. Dr.h.c. Rennert

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