Beschl. v. 24.06.2014, Az.: BVerwG 8 B 81.13
BVerwG, 24.06.2014 - BVerwG 8 B 81.13
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Juni 2014
durch
den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth
und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss vom 24. März 2014 - BVerwG 8 B 81.13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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