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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.10.2012, Az.: BVerwG 3 PKH 1.12
Vertretungszwang bei der Anhörungsrüge
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 22.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 30629
Aktenzeichen: BVerwG 3 PKH 1.12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Hamburg - 06.12.2011 - AZ: 3 L 746/11

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 22.10.2012 - AZ: 3 B 81/12

Weitere Verbundverfahren:
BVerwG - 22.10.2012 - AZ: 3 B 1/12
BVerwG - 22.10.2012 - AZ: 3 PKH 12/12

BVerwG, 22.10.2012 - BVerwG 3 PKH 1.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 22. Oktober 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Wysk und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Kuhlmann
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 4. September 2012 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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