Beschl. v. 21.02.2013, Az.: BVerwG 5 C 25.11
Verfahrensgang:
vorgehend:
VGH - AZ: 12 S 1608/08
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 21.02.2013 - BVerwG 5 C 25.11
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. Februar 2013
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Vormeier,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Fleuß
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 wird dahingehend berichtigt, dass in Randziffer 21 die Abkürzung "SGB V" durch die Abkürzung "SGB VIII" ersetzt wird.
Gründe
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 enthält in der im Beschlusstenor bezeichneten Randziffer einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.
Vormeier
Stengelhofen
Dr. Fleuß
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