Beschl. v. 21.01.2010, Az.: BVerwG 9 KSt 20.09
BVerwG, 21.01.2010 - BVerwG 9 KSt 20.09
In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. Januar 2010
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde vom 10. Dezember 2009 wird verworfen, weil eine Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht zulässig ist.
Buchberger
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