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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 21.01.2010, Az.: BVerwG 9 KSt 20.09
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 41539
Aktenzeichen: BVerwG 9 KSt 20.09
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 21.01.2010 - BVerwG 9 KSt 20.09

In der Verwaltungsstreitsache

...

hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

am 21. Januar 2010

durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO

beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Die Beschwerde vom 10. Dezember 2009 wird verworfen, weil eine Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht zulässig ist.

Buchberger

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