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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 20.05.2015, Az.: BVerwG 1 WDS-VR 1.15
Voraussetzungen für eine Beiladung in einem Wehrbeschwerdeverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.05.2015
Referenz: JurionRS 2015, 17481
Aktenzeichen: BVerwG 1 WDS-VR 1.15
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 20.05.2015 - BVerwG 1 WDS-VR 1.15

In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn Oberfeldarzt ...,
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer
am 20. Mai 2015
beschlossen:

Tenor:

Oberfeldarzt Dr. ..., ..., wird zum Verfahren beigeladen, weil er an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann.

Dr. von Heimburg

Dr. Frentz

Dr. Langer

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