Urt. v. 19.10.2009, Az.: BVerwG 2 B 49.09
Verfahrensgang:
vorgehend:
VGH Hessen - 15.01.2009 - AZ: 1 A 287/08; 1 A 288/08
BVerwG, 19.10.2009 - BVerwG 2 B 49.09
In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper und Dr. Burmeister
am 19. Oktober 2009
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 300 488,67 EUR festgesetzt.
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