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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 19.04.2011, Az.: BVerwG 6 P 3.10
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes bzgl. einer Kürzung des Freistellungskontingents im Bereich der Lehrkräfte
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 19.04.2011
Referenz: JurionRS 2011, 15371
Aktenzeichen: BVerwG 6 P 3.10
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 251 S. 1 ZPO

BVerwG, 19.04.2011 - BVerwG 6 P 3.10

In der Personalvertretungssache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. April 2011
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Neumann und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Dr. Möller
beschlossen:

Tenor:

Das Ruhen des Verfahrens wird angeordnet.

Gründe

1

Die Entscheidung beruht auf § 251 Satz 1 ZPO. Die Beteiligten haben die Anordnung beantragt. Diese ist zweckmäßig. Die Landesregierung hat unter dem 4. April 2011 beim Landtag Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes eingebracht (LTDrucks 15/1644). Nach diesem Gesetzentwurf würde die im vorliegenden Verfahren umstrittene Kürzung des Freistellungskontingents im Bereich der Lehrkräfte entfallen (LTDrucks 15/1644 S. 62 f., 88). Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, so erledigt sich das vorliegende Verfahren.

Neumann
Büge
Dr. Möller

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