Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.01.2011, Az.: BVerwG 8 PKH 13.10
Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts auf die Begründung des Beschlusses für einen Antragsteller
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 19.01.2011
Referenz: JurionRS 2011, 10719
Aktenzeichen: BVerwG 8 PKH 13.10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BVerwG - 13.09.2010 - AZ: BVerwG 8 PKH 4.10

BVerwG - 11.10.2010 - AZ: BVerwG 8 B 54.10

Rechtsgrundlage:

§ 152 Abs. 1 VwGO

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 19.01.2011 - AZ: 8 PKH 12/10

BVerwG, 19.01.2011 - BVerwG 8 PKH 13.10

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. Januar 2011
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hauser
beschlossen:

Tenor:

Der Antrag des Antragstellers, ihm für seine Anhörungsrügen gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2010 (BVerwG 8 PKH 4.10) und vom 11. Oktober 2010 (BVerwG 8 B 54.10) Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.