Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 18.09.2012, Az.: BVerwG 5 C 24.10
Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 18.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 24808
Aktenzeichen: BVerwG 5 C 24.10
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 18.09.2012 - BVerwG 5 C 24.10

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. September 2012
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen
als Einzelrichterin
beschlossen:

Tenor:

Auf den Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren auf 13 122 € festgesetzt (§ 33 Abs. 1 und 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. § 52 Abs. 1 und 3 GKG analog).

Stengelhofen

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.