Beschl. v. 11.10.2012, Az.: BVerwG 9 A 9.11
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 11.10.2012 - BVerwG 9 A 9.11
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 11. Oktober 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bier,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick
beschlossen:
Tenor:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.
Gründe
Der Kläger hat seine Klage zu Protokoll der mündlichen Verhandlung am 28. September 2012 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.
Dr. Bier
Dr. Christ
Dr. Bick
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