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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 10.09.2014, Az.: BVerwG 4 CN 4.13
Berichtigung der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 10.09.2014
Referenz: JurionRS 2014, 22978
Aktenzeichen: BVerwG 4 CN 4.13
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 118 Abs. 1 VwGO

BVerwG, 10.09.2014 - BVerwG 4 CN 4.13

In der Normenkontrollsache
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 10. September 2014
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz und Petz
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 wird dahingehend berichtigt, dass es bei der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum statt "25. Juni 2013"

lauten muss: "25. Juni 2014".

Gründe

1

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 enthält im Datum der mündlichen Verhandlung einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Prof. Dr. Rubel

Petz

Dr. Gatz

Korrekturbeschluss zum Urteil:
BVerwG - 10.09.2014 - AZ: BVerwG 4 CN 4.13

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