Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.09.2012, Az.: BVerwG 2 C 34.11
Beschl. v. 08.09.2012, Az.: BVerwG 2 C 34.11
Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein verwaltungsgerichtliche Revisionsverfahren
BVerwG, 08.09.2012 - BVerwG 2 C 34.11
Tenor:
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf die Wertstufe bis 13 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 3 GKG).
Streitwerbeschluss zu
BVerwG - 26.07.2012 - AZ: 2 C 34/11
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