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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 08.09.2012, Az.: BVerwG 2 C 34.11
Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein verwaltungsgerichtliche Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 24108
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 34.11
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 08.09.2012 - BVerwG 2 C 34.11

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf die Wertstufe bis 13 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 3 GKG).

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