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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.06.2013, Az.: BVerwG 5 C 23.11
Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 05.06.2013
Referenz: JurionRS 2013, 38332
Aktenzeichen: BVerwG 5 C 23.11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Minden - 18.09.2009 - AZ: 2 K 2003/07

OVG Nordrhein-Westfalen - 27.05.2011 - AZ: 12 A 2561/09

BVerwG - 13.12.2012 - AZ: BVerwG 5 C 23.11

nachgehend:

BVerwG - 05.06.2013 - AZ: BVerwG 5 C 7.13 (5 C 23.11)

BVerwG, 05.06.2013 - BVerwG 5 C 23.11

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Juni 2013
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Vormeier
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler und Dr. Fleuß
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 23.11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rügeverfahrens.

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