BVerwG, 03.04.2012, BVerwG 2 C 81.10 - Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren

Gericht: BVerwG
Datum: 03.04.2012
Aktenzeichen:  BVerwG 2 C 81.10
Entscheidungsform:  Urteil
JURION Fundstelle:  JurionRS 2012, 14999
Rechtsgrundlage:  § 47 Abs. 1 GKG

Tenor:

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 26 222,82 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 GKG).

Dr. Heitz

Thomsen

Dr. Hartung

Streitwertbeschluss zum Urteil
BVerwG - 23.02.2012 - AZ: BVerwG 2 C 81.10

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.