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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 03.04.2012, Az.: BVerwG 2 C 81.10
Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 03.04.2012
Referenz: JurionRS 2012, 14999
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 81.10
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 47 Abs. 1 GKG

BVerwG, 03.04.2012 - BVerwG 2 C 81.10

Tenor:

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 26 222,82 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1 und § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 GKG).

Dr. Heitz

Thomsen

Dr. Hartung

Streitwertbeschluss zum Urteil
BVerwG - 23.02.2012 - AZ: BVerwG 2 C 81.10

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