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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 02.09.2016, Az.: BVerwG 5 AV 8.16
Einwilligungsvorbehalt gegenüber dem Betreuer bzgl. der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen mangelnder Prozessfähigkeit
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.09.2016
Referenz: JurionRS 2016, 25023
Aktenzeichen: BVerwG 5 AV 8.16
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OVG Niedersachsen - 26.05.2016 - AZ: 4 LA 143/16

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 02.09.2016 - AZ: 5 B 45/16

BVerwG, 02.09.2016 - BVerwG 5 AV 8.16

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 2. September 2016
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Störmer und Dr. Fleuß
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin "gegen die Nichtzulassung der Revision" in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2016 (4 LA 143/16) und ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts werden verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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