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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 02.06.2010, Az.: BVerwG 2 C 33.09
Anspruch eines Beamten auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 02.06.2010
Referenz: JurionRS 2010, 17946
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 33.09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Gelsenkirchen - 14.03.2008 - AZ: VG 12 K 228/06

OVG Nordrhein-Westfalen - 17.06.2009 - AZ: 1 A 1263/08

BVerwG - 27.05.2010 - AZ: BVerwG 2 C 33.09

BVerwG, 02.06.2010 - BVerwG 2 C 33.09

Amtlicher Leitsatz:

Aufgrund der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) stehen Beamten Ansprüche auf erhöhte Besoldung für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem Jahr zu, in dem sie das Alimentationsdefizit erstmals geltend gemacht haben (wie Urteil vom 13. November 2008 - BVerwG 2 C 16.07 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 101 = ZBR 2009, 166).

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 GKG auf 713,88 EUR festgesetzt.

Groepper
Dr. Heitz
Dr. Maidowski

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