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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.10.2010, Az.: 1 BvR 3198/09
Prüfung der Selbstbetroffenheit eines Erblassers in seiner Testierfreiheit durch erbschaftssteuerrechtliche Regelungen im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 30.10.2010
Referenz: JurionRS 2010, 28236
Aktenzeichen: 1 BvR 3198/09
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

ZAP EN-Nr. 14/2011

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 30.10.2010 - AZ: 1 BvR 3196/09

Weitere Verbundverfahren:
BVerfG - 30.10.2010 - AZ: 1 BvR 3197/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerden

  1. 1.

    der Frau H...,

    - 1 BvR 3196/09 -,

  2. 2.

    des Herrn M...,

    - 1 BvR 3197/09 -,

  3. 3.

    der Frau M...,

    - 1 BvR 3198/09 -

    ...

gegen
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, § 13a Abs. 1 Sätze 2 und 5, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 ErbStG in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018)

BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3198/09

In den Verfahren
...
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 30. Oktober 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

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