BVerfG, 30.05.2011, 1 BvR 656/10 - Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet - Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalt auf Antrag
| Gericht: | BVerfG |
|---|---|
| Datum: | 30.05.2011 |
| Aktenzeichen: | 1 BvR 656/10 |
| Entscheidungsform: | Beschluss |
| JURION Fundstelle: | JurionRS 2011, 19369 |
| Verfahrensgang: | 1. VG Hamburg - 07.07.2009 - AZ: 10 K 2336/07 2. OVG Hamburg - 05.01.2010 - AZ: 4 Bf 276/09.Z 3. OVG Hamburg - 05.02.2010 - AZ: 4 Bf 26/10.Z 4. BVerfG - 30.05.2011 - AZ: 1 BvR 656/10 |
| Verfahrensgegenstand: | Verfassungsbeschwerde
hier: |
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In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Gaier,Paulus und
die Richterin Britz
am 30. Mai 2011
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt L... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Gaier
Paulus
Britz
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