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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 29.12.2009, Az.: 2 BvR 675/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung des Vollzugs einer Sicherungsverwahrung mangels Durchführung einer Therapie
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 29.12.2009
Referenz: JurionRS 2009, 31792
Aktenzeichen: 2 BvR 675/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Erfurt - 27.10.2008 - AZ: StVK 527/07

OLG Jena - 24.02.2009 - AZ: 1 Ws 559/08

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerfG - 29.12.2009 - AZ: 2 BvR 574/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerden
1. des Herrn R...
...
gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -
- 2 BvR 574/09 -,
2. des Herrn R...,
gegen
a) den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2009 - 1 Ws 559/08 -,
b) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 27. Oktober 2008 - StVK 527/07 -
und Antrag auf Zulassung eines Beistands
- 2 BvR 675/09 -

BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 675/09

In den Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Voßkuhle,
den Richter Mellinghoff und
die Richterin Lübbe-Wolff
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 29. Dezember 2009
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Der Antrag auf Zulassung von Frau S. und Herrn S. als Beistände wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

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