Beschl. v. 25.06.2009, Az.: 1 BvR 1179/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Moers - 08.04.2009 - AZ: 201 II 1027/08 BerH
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
des Herrn S...
gegen
den Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 8. April 2009 - 201 II 1027/08 BerH -
hier:
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts
BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 1179/09
In dem Verfahren
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 25. Juni 2009
einstimmig
beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof
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