BVerfG, 25.05.2010, 1 BvR 901/10 - Verfassungsbeschwerde gerichtet auf den Erlass eines Gesetzes unter Vertretung durch einen bereits mehrfach in sachlich gleichgelagerten Fällen mit einer Verfassungsbeschwerde gescheiterten Verfahrensbevollmächtigten - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen Geltendmachung von im Wesentlichen bereits i.R. früherer Verfassungsbeschwerden gegenständlicher Rügen
| Gericht: | BVerfG |
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| Datum: | 25.05.2010 |
| Aktenzeichen: | 1 BvR 901/10 |
| Entscheidungsform: | Urteil |
| JURION Fundstelle: | JurionRS 2010, 17974 |
| Fundstelle: | ZAP EN-Nr. 574/2010 |
| Rechtsgrundlagen: | § 34 Abs. 2 BVerfGG § 93a Abs. 2 BVerfGG |
| Verfahrensgang: | 1. LG Neubrandenburg - 10.12.2009 - AZ: 6 Rh 65/07 2. OLG Rostock - 10.03 2010 - AZ: I WsRH 6/10 3. BVerfG - 25.05.2010 - AZ: 1 BvR 901/10 |
| Hinweis: | Hinweis: Verbundenes Verfahren Volltext siehe unter: BVerfG - 25.05.2010 - AZ: 1 BvR 690/10 |
| Verfahrensgegenstand: | Verfassungsbeschwerden
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In den Verfahren
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hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 25. Mai 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Den Beschwerdeführerinnen wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von jeweils 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
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