Beschl. v. 25.02.2010, Az.: 2 BvR 2015/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
OVG Nordrhein-Westfalen - 31.08.2009 - AZ: 9 B 1198/09.A
OVG Nordrhein-Westfalen - 02.09.2009 - AZ: 9 B 1277/09.A
nachgehend:
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
des Herrn S ...
gegen
- a)
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2009 - 9 B 1277/09.A -,
- b)
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2009 - 9 B 1198/09.A -
h i e r : Wiederholung der einstweiligen Anordnung
BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvR 2015/09
In dem Verfahren
...
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Osterloh und
die Richter Mellinghoff,Gerhardt
am 25. Februar 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Osterloh
Mellinghoff
Gerhardt
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