BVerfG, 24.03.2010, 1 BvR 263/08 - Festsetzung des Gegenstandwertes einer anwaltlichen Tätigeit
| Gericht: | BVerfG |
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| Datum: | 24.03.2010 |
| Aktenzeichen: | 1 BvR 263/08 |
| Entscheidungsform: | Urteil |
| JURION Fundstelle: | JurionRS 2010, 13595 |
| Hinweis: | Hinweis: Verbundenes Verfahren Volltext siehe unter: BVerfG - 24.03.2010 - AZ: 1 BvR 256/08 |
| Verfahrensgegenstand: | Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts
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In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -
unter Mitwirkung
der Richterin und Richter Vizepräsident Kirchhof, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Masing, Paulus
am 24. März 2010
beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigeit wird für jedes Verfahren auf 250.000 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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