Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.06.2011, Az.: 1 BvR 1484/11
Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.06.2011
Referenz: JurionRS 2011, 25860
Aktenzeichen: 1 BvR 1484/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VGH Baden-Württemberg - 18.04.2011 - AZ: 12 S 586/11

VGH Baden-Württemberg - 30.05.2011 - AZ: 12 S 1453/11

Rechtsgrundlage:

§ 93a BVerfGG

BVerfG, 22.06.2011 - 1 BvR 1484/11

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

der Frau H...,

gegen a)

den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 2011 - 12 S 1453/11 -,

b)

den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. April 2011 - 12 S 586/11 -

und

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 22. Juni 2011 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gaier

Paulus

Britz

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.