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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.07.2016, Az.: 2 BvC 63/14
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 21744
Aktenzeichen: 2 BvC 63/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160720.2bvc006314

BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvC 63/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn D...,
1. unmittelbar gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 - EuWP 2/14 -,
2. mittelbar gegen
§ 21 Abs. 6 Satz 2 und 3 sowie § 36 Abs. 2 BWahlG
§§ 4 und 5 EuWG
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 20. Juli 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 18. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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