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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.07.2016, Az.: 2 BvC 4/15
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 21778
Aktenzeichen: 2 BvC 4/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160720.2bvc000415

BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvC 4/15

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der Frau B...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2014 über den Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 - EuWP 109/14 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 20. Juli 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 5. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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